14.12.2020
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Basel-Land  | 
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Unterstützung angenommen

Gut, dass das im Baselbiet am 29. November 2020 zur Abstimmung gelangte Gesetz zur Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen in der Volksabstimmung angenommen wurde. Doch leider können damit die Probleme der Geschäftsmieter nicht wirklich gelöst werden.

Die Corona Krise und die im März 2020 vom Bund angeordneten Betriebsschliessungen haben viele kleinere und mittlere Unternehmungen hart getroffen und in ihrer Existenz bedroht. Auch wenn der staatlich verordnete Lockdown Mitte Mai beendet wurde, ist die Situation in manchen Branchen, insbesondere der Gastro- und der Eventbranche, noch immer schwierig und es bestehen wenig Anzeichen auf eine rasche Besserung.

Aus diesen Gründen hat MV BL Vorstandsmitglied Adil Koller im Baselbieter Landrat bereits im Mai einen Vorstoss für einen sogenannten Dreidrittels-Kompromiss eingereicht. Dieser sieht vor, dass der Kanton ein Drittel der Mietkosten für die in Not geratenen Mieter von Geschäftsräumlichkeiten für die Monate April, Mai und Juni bezahlt, sofern der Vermieter seinerseits auf ein Drittel der Miete verzichtet. Ein gleichlautender Vorstoss wurde im Nachbarkanton Basel-Stadt diskussionslos beschlossen und mittlerweile erfolgreich umgesetzt.

Nicht so im Baselbiet. Zwar stimmte eine Mehrheit des Landrats diesem Begehren umgehend zu und erkannte auch die Dringlichkeit des Handelns. Die Minderheit, pikanterweise angeführt von den selbsternannten Gewerbevertretern rund um die Wirtschaftkammer, wollte im Gleichklang mit der Regierung nichts von staatlichen Unterstützungen wissen.

Der Regierungsrat versuchte anschliessend auf Zeit zu spielen und arbeitete erst nur einen Entwurf aus. Diesen schickte er in ein Vernehmlassungsverfahren, nur um einige Monate später dem Landrat eine praktisch gleichlautende  Vorlage zu unterbreiten, welche am 29. November 2020 zur Volksabstimmung gelangte und mit 55,2% Ja angenommen wurde. Doch da den Geschäftsmietern ihre bereits erhaltenen Soforthilfebeiträge bei der Berechnung in Abzug gebracht werden, kann in der Praxis nur eine kleine Minderheit der Betroffenen überhaupt in den Genuss einer Unterstüzung kommen. Aus diesem Grunde vermag diese Gesetzesänderung kaum etwas zur Lösung der Probleme der vielen KMUs beitragen. Da sie jedoch in die richtige Richtung zielte und ein tatsächliches Mietproblem von vielen kantonalen Geschäftsmietern  aufgriff, empfahl der Verband die Vorlage trotz allem zur Annahme.

Nur der juristische Weg verbleibt
Leider gelang es der Immobilienlobby die ursprünglich beschlossene Bundeslösung, wonach die betroffenen Geschäftsmieter nur 40% der Miete bezahlen müssen, im National- und Ständerat zu verhindern. Somt verbelibt den meisten Geschäftsmietern nur der juristische Weg. Dieser kann allerdings äusserst langwierig werden und die genauen Erfolgschancen lassen sich kaum abschätzen. Selbstverständlich ist der Verband bereit, auch hier seine Mitglieder aktiv zu unterstützen.