14.03.2018
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Basel-Land  | 
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Die Auseinandersetzung geht weiter

Auch nach dem Sieg des MV BL vor Bundesgericht geht die Auseinandersetzung um steuerliche Gerechtigkeit weiter. Bürgerliche Politiker verlangen höhere Abzüge, der Hauseigentümerverband reicht gemeinsam mit der Wirtschaftskammer eine Initiative mit absurden Forderungen ein und die Regierung unterstützt diese mit einem Gegenvorschlag

Mieterinnen und Mieter sollen bei gleichem Einkommen und Vermögen in etwa gleich viele Steuern bezahlen wie Wohneigentümerinnen und -eigentümer. Mit dieser Zielsetzung startete der MV BL vor über 20 Jahren seine Kampagne um mehr steuerliche Gerechtigkeit. Im Baselbiet waren diese Unterschiede besonders hoch. Das Steuergesetz zeichnete sich durch verfassungswidrige Eigenmietwerte aus, welche Wohneigentümer als Gegenzug für ihre Steuerabzüge einsetzen müssen. Die Ausgestaltung dieser Zu- und Abschläge ist jedoch auch für Mieterinnen und Mieter von grösster Bedeutung. Denn wenn die einen weniger Steuern bezahlen, so müssen die andern mehr bezahlen, oder es steht für alle weniger zur Verfügung. 

Diese 20jährige Geschichte ist reich an Auseinandersetzungen. Darüber gibt unsere stets aktualisierte Chronik detailliert Aufschluss. Einen Höhepunkt bildet sicher das Urteil des Bundesgerichts vom 12. Januar 2017. Aufgrund einer Beschwerde des MV BL hob dieses die vom Landrat beschlossene Reduktion der Eigenmietwerte auf. Seither gelten wieder die früheren höheren Werte, was zu zusätzlichen jährlichen Steuereinnahmen beim Kanton in der Höhe von 10 Millionen und bei den Gemeinden von knapp 6 Millionen führt. Zusätzliche Einnahmen, welche die öffentliche Hand dringend benötigt und welche vollumfänglich von den Wohneigentümern bezahlt werden müssen. 

Doch die Wohneigentümer im Baselbiet sind nicht bereit, die rechtstaatlichen Grundsätze zu anerkennen. Im April 2017 forderten sie im Verbund mit den bürgerlichen Parteien im Landrat eine angebliche «Kompensation» für die Nichtsenkung der Eigenmietwerte, indem der pauschale Unterhaltsabzug auf ein verfassungswidriges Mass erhöht werden soll. Zusätzlich reichten sie gemeinsam mit der Wirtschaftskammer im Oktober 2017 eine kantonale Initiative mit teilweise absurden Forderungen ein. Diese gingen selbst dem Regierungsrat zu weit. Er liess ein Rechtsgutachten ausarbeiten und legte einen Gegenvorschlag vor. In diesem nimmt er jedoch die zentralen Forderungen der Hauseigentümer nach Steuersenkung auf.