Lehengasse Münchenstein

Mietzinserhöhung nach Sanierung

Im Sommer 2014 gelangten besorgte Mitglieder aus einer Liegenschaft an der Lehengasse Münchenstein an den Verband. Die Eigentümerin dieser Überbbauung, die Basler Wohngenossenschaft BWG, teilte allen die Sanierung der 60 Wohnungen mit. In einer ersten Mieterversammlung machte der Verband die Betroffenen auf die wichtigsten Punkte einer Sanierung aufmerksam und informierte zum weiteren  Vorgehen.

Als die Mieterinnen und Mieter nach Abschluss der Bauarbeiten Mitte Mai 2015 eine Mietzinserhöhung erhielten, setzte der Verband eine zweite Versammulng an. An dieser rief er auf, die erhaltene Erhöhung innerhalb von 30 Tagen bei der Schlichtungsstelle anzufechten. Strittig an der Erhöhung war in erster Linie nicht einmal der Sanierungszuschlag. Stossend war vielmehr, dass bei keinem Mietverhältnis der gesunkene Referenzzinssatz angepasst wurde (bei einzelenen Mietern beruhte die Miete noch auf 6% Hypothekarzins), die Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist, die gleichzeitige Einführung neuer Nebenkosten und die ungenügende Entschädigung für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit. 

Wie der Ausgang des Verfahrens beweist, erfolgte die Anfechtung der Eröhung und der Zuzug einer Vertrauensanwältin mit gutem Grund. Einerseits konnte der Sanierungszuschlag leicht reduziert werden. Andererseits wuden die Mieten nun endlich an den Referenzzins von 1,75% angepasst, was für einzene Mieter die Sanierungserhöhung sogar zu kompensieren vermochte. Auch wurden die Entschädigungen deutlich erhöht.