Bärengasse Birsfelden

Mietzinserhöhung nach Sanierung

Bärengasse 18 in Birsfelden
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Bärengasse 18 in Birsfelden

Nachdem der Vermieter an der Bärengasse in Birsfelden die Heizung, den Herd, die Elektroleitungen sowie die Treppenhausbeleuchtung neu gemacht hatte, schickte er den Mieterinnen und Mietern eine Mietzinserhöhung. Statt dieser Erhöhung eine detaillierte Abrechnung beizulegen und den jeweiligen Mehrwert klar auszuweisen, begründete er seine Erhöhung mit einer "umfassenden Sanierung".
 

Die Betroffenen waren aber nicht bereit, diese Reparaturarbeiten als "umfassende Sanierung" zu akzeptieren. 14 Mietparteien gelangten mit Unterstützung eines MV Anwaltes an die Schlichtungsstelle und verlangen dort eine genaue Aufstellung über die Kosten sowie über den wertvermehrenden Anteil.

 

Die Verhandlung an der Schlichtungsstelle in Liestal war auf den 15. Mai 2013 angesetzt.


An dieser Verhandlung folgte die Schlichtungsbehörde im wesentlichen den Argumenten des MV Vertrauensanwaltes und legte einen Vergleich vor, der insbesondere festhielt:
- Die Mieterinnen und Mieter erhalten für die Umtriebe und Beeinträchtigungen, die sie während der Umbauzeit erleiden mussten, eine Entschädigung in Höhe von 80% eines Nettomietzinses.
- Der Anteil der Baukosten, der als wertvermehrend auf die Mietzinsen überwälzt werden kann, wird auf 25% halbiert.
- Die Mietzinsen werden korrekt den gesunkenen Hypothekarzins angepasst und eine pauschale Kostensteigerung wird nicht gewährt.


Mittlerweile ist dieser Vergleich rechtskräftig geworden. Für die Mieterinnen und Mieter hat sich somit der Gang an die Schlichtungsstelle mehr als gelohnt. In allen Fällen konnten die Aufschläge deutlich reduziert werden. Einzelne Mieterinnen und Mieter erhalten unter dem Strich statt einer Erhöhung sogar eine Senkung ihres Mietzinses.