Leerkündigung in Birsfelden

Im Juni 2016 wurde der MV auf eine Publikation im Amtsblatt aufmerksam. Im Auftrag der Eigentümerin, der Firma Liestalhaus AG, reichte die Goda Verwaltung AG ein Baugesuch mit dem Projekt: «Aufstockung Dachgeschoss, Ausbau zu Wohnungen» ein. 
Umgehend informierte der Verband alle 45 Mietparteien über ihre Rechte bei der Sanierung ihrer Liegenschaft.
2 Monate später meldete sich die Verwaltung bei den Mieterinnen und Mietern und teilte ihnen mit, dass «aus technischen Gründen es nur möglich ist, die Arbeiten in leerstehenden Wohnungen auszuführen, deshalb müssen wir Ihnen zu unserem grossen Bedauern Ihre Wohnung kündigen.»
Im gleichen Schreiben offerierte die Verwaltung eine Neuvermietung nach der erfolgten Renovation, aber zu deutlich höheren Mieten und stellte den Interessierten eine provisorische Unterkunft während der Bauzeit von voraussichtlich 2 Monaten in Aussicht.

Der MV BL riet allen Mieterinnen und Mietern zur Anfechtung der Kündigung innerhalb der Frist von 30 Tagen. Die im Begleitschreiben aufgeführten Bauarbeiten bedingen keine Leerkündigung der ganzen Liegenschaft und offenbar gibt es ja mögliche Zwischenlösungen für die Bauzeit. Stattdessen drängt sich der Verdacht auf, dass die Vermieter in erster Linie neue Mietverträge mit einem deutlich höheren Mietzins abschliessen möchten.