29.01.2026

MV Bern

Wohnungen kündigen für mehr Profit ist rechtsmissbräuchlich

Stellungnahme zum Vorgehen der Pensionskasse der Burgergemeinde Bern

Kündigungen zur Mietzinserhöhung stellen eine Gesetzesumgehung dar und sind missbräuchlich

Mietzinse während eines laufenden Vertragsverhältnisses können nicht beliebig auf ein sogenannt «marktübliches» Niveau angehoben werden. Genau darin liegt ein mietrechtlicher Schutzgedanke: Langjährige Mietverhältnisse sollen Stabilität gewährleisten und vor renditegetriebenen Anpassungen geschützt sein. Wird dieses Schutzniveau durch Kündigungen mit anschliessender teurer Neuvermietung unterlaufen, widerspricht das klar Sinn und Zweck des Mietrechts. Aus Sicht des Mieterinnen- und Mieterverbands Bern handelt es sich um eine strukturelle Umgehung des Mieterschutzes.

Berufung auf Vorsorgeinteressen greift zu kurz

Die Stiftung argumentiert mit ihrer treuhänderischen Verantwortung gegenüber den Versicherten. Dabei wird ausgeblendet, dass auch Mieter*innen Teil derselben sozialen Realität sind – vielfach ebenfalls Personen mit begrenzten finanziellen Spielräumen. Die Finanzierung der Altersvorsorge darf nicht durch Verdrängung von Mietenden aus bezahlbarem Wohnraum erfolgen. Die Wirtschaftlichkeit eines Portfolios darf nicht  davon abhängen, langjährige Mietverhältnisse aufzulösen und teurer weiterzuvermieten. 

Sozialverträglichkeit ist mehr als lange Fristen

Lange Kündigungsfristen ändern nichts am Kernproblem: Der Verlust einer Wohnung ist für viele Menschen ein existenzieller Einschnitt – insbesondere in einem angespannten Wohnungsmarkt. Wer heute eine günstige Wohnung verliert, findet kaum gleichwertigen Ersatz. Dass einzelne Betroffene vorübergehend zu moderaten Konditionen bleiben dürfen, ändert nichts an der grundsätzlichen Verdrängungswirkung.

«Einwilligung» unter Druck ist keine echte Freiwilligkeit

Die Stiftung verweist auf rechtliche Anfechtungsmöglichkeiten. In der Praxis verzichten jedoch viele Mietende aus Angst vor Konflikten, Kosten oder dem endgültigen Wohnungsverlust auf rechtliche Schritte oder akzeptieren Vergleiche, die sie ohne Druck nicht eingehen würden. Von einer freien und unbelasteten Zustimmung kann in solchen Konstellationen oft nicht gesprochen werden.

Soziale Verantwortung von Vorsorgeeinrichtungen

Pensionskassen sind keine gewöhnlichen Marktakteurinnen. Sie verwalten Gelder mit sozialem Zweck. Daraus ergibt sich eine besondere gesellschaftliche Verantwortung im Umgang mit Wohnraum. Eine Strategie, die darauf basiert, günstige Bestandsmieten durch Kündigungen zu beseitigen, steht aus unserer Sicht im Widerspruch zu dieser Verantwortung.

Der Mieterinnen- und Mieterverband Bern anerkennt die Herausforderungen der Vorsorgefinanzierung. Er ist jedoch der klaren Auffassung, dass diese nicht auf dem Rücken von Mietenden und durch die Aushöhlung mietrechtlicher Schutzmechanismen gelöst werden dürfen.

Weitere Informationen

Der Bund: Burger-Pensionskasse kündigt 18 Wohnungen, um die Miete zu erhöhen (Artikel vom 20.01.2026)