05.06.2012
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Bern  | 
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Kostentransparenz bei Mieterinnen- und Mieterwechsel

Auf dem heute ausgetrockneten Wohnungsmarkt schlagen Vermietende bei der Anfangsmiete mehr drauf als noch vor zehn Jahren

Auf dem heute ausgetrockneten Wohnungsmarkt schlagen Vermietende bei der Anfangsmiete mehr drauf als noch vor zehn Jahren. Die Motion Formularpflicht gemäss Artikel 269d OR bei einer Leerwohnungsziffer von unter 1.0%, verlangt, dass einer Mieterin oder einem Mieter bei Vertragsabschluss der bisherige Mietzins auf einem amtlichen Formular mitgeteilt werden muss.