100 CHF PRO KALENDERJAHR
Mitgliedschaft
«Wohnen»
Für Privatpersonen und Solidarmitglieder im gleichen Haushalt
Mietprobleme? Wir sind für Sie da!
Sie haben die Kündigung erhalten und sind verunsichert? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Wohnung nicht? Ihre Miete wird erhöht und Sie wollen wissen, ob die Erhöhung rechtmässig ausfällt? Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands werden Sie von Fachpersonen beraten und profitieren von kompetenter Unterstützung!
Ihre Wohnung liegt im Kanton Bern? Dann sind Sie hier richtig.

100 CHF PRO KALENDERJAHR
Mitgliedschaft
«Wohnen»
Für Privatpersonen und Solidarmitglieder im gleichen Haushalt

80 CHF PRO KALENDERJAHR
Mitgliedschaft
«Geschäft»
Für Unternehmen in gemieteten Gewerberäumen
Ab dem 1. Juli beträgt der Beitrag für die Mitgliedschaft «Wohnen» nur noch 70 Franken für das Beitrittsjahr, und pro Folgejahr jeweils 100 Franken.
Kostenlose Rechtsberatung
Rechtsschutzversicherung
Begleitung bei Wohnungsabgaben
Sachbücher, Broschüren und Zeitschrift «M+W»
| Mitgliedschaft «Wohnen» | Tarif |
|---|---|
| Privat (inkl. Rechtsschutzversicherung und Eintrittsgebühr) — gültig bis Ende Jahr | CHF 125.- |
| Mitgliedschaft Folgejahr | CHF 100.- |
| Sommeraktion (1. Juli – 14. September) — gültig bis Ende Jahr | CHF 70.- |
| Herbstaktion (15. September – 31. Dezember) — gültig bis Ende Folgejahr | CHF 125.- |
| Mitgliedschaft «Geschäft» | Tarif |
|---|---|
| Geschäft (ohne Rechtsschutzversicherung) — gültig bis Ende Jahr | CHF 80.– |
| Herbstaktion (15. September – 31. Dezember) — gültig bis Ende Folgejahr | CHF 80.- |
| Kollektiv-Mitgliedschaft für Organisationen | Auf Anfrage |
Zusätzlich zur Mitgliedschaft können Sie für 10 Franken pro Jahr eine freiwillige Haftpflichtversicherung für Mietschäden abschliessen.
Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der Erstjahresbeitragszahlung. Der Erstjahresbeitrag setzt sich zusammen aus dem Jahresbeitrag sowie einer einmaligen Eintrittsgebühr von 25 Franken.
Dauer der Mitgliedschaft
Der Beitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Eine Ausnahme besteht bei einem Beitritt ab dem 15. September. In diesem Fall gilt der Beitrag auch für das folgende Kalenderjahr.
Ohne Kündigung vor dem 30. November erneuert sich die Mitgliedschaft automatisch für das folgende Kalenderjahr.
Kündigung der Mitgliedschaft
Sie können Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 30. November auf Ende des aktuellen Kalenderjahres kündigen. Ihre Kündigung nehmen wir per Brief, E-Mail oder Online-Formular entgegen. Für Geschäftsmitgliedschaften gelten besondere Bestimmungen.