Bedingungen Privat-Mitgliedschaft

Beginn der Mitgliedschaft

Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des MItgliederbeitrages. Die Mitgliedschaft läuft jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab Juli wird der Mitgliederbeitrag reduziert. Ab 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bis Ende Folgejahr.

Für Geschäfts- und Kollektivmitgliedschaften gelten besondere Bestimmungnen.

Unmittelbare Hilfe
Mitgliedern stehen unser Beratungs-Angebot per sofort zur Verfügung, Rechtsschutz tritt 30 Tage nach Beitritt in Kraft (Karenzfrist).

Rechtsschutz (nur für Privatmitgliedschaft). Privatmitglieder sind bei mietrechtlichen Angelegenheiten Rechtsschutzversichert. Die Karenzfrist beträgt 1 Monat. (Das heisst, die Mitgliedschaft muss mind. 30 Tage vor den Rechtsschutzereignis bestanden haben). Die allgemeinen Versicherungsbestimmungen und weitere Informationen finden Sie hier: Statuten und Reglemente.

Mitgliedschaft bei Umzug in anderen Kanton
Beim Umzug in eine andere Sektion des MV läuft die Mitgliedschaft weiter. Wenn Sie den Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr bereits bezahlt haben, wird Ihnen kein neuer Beitrag in Rechnung gestellt.

Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können  bis 30.11. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigungen werden schriftlich (Brief oder E-Mail) entgegengenommen.

Dienstleistungen

Mitgliederbeiträge MV Bern
Statuten und Reglemente

Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz.