Corona-Mietzinshilfe Stadt Bern
Die Stadt Bern gewährt ab 1. Febraur Mietzinshilfe für Unternehmen, die in der Stadt Bern steuerpflichtig sind. Sofern sich die Vermieterschaft mit ihrer Mieterschaft auf eine substanzielle Mietzinsreduktion im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 einigen, beteiligt sich die Stadt Bern zur Hälfte an der vereinbarten Mietzinsreduktion, aber höchstens bis zu einem Maximalbeitrag von 3500 Franken pro Monat.
Corona-Mietzinshilfe Stadt Bern
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