Bedingungen Mitgliedschaft

Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der Erstjahresbeitragszahlung. Der Erstjahresbeitrag setzt sich zusammen aus dem Jahresbeitrag sowie einer einmaligen Eintrittsgebühr von 20 Franken.

Dauer der Mitgliedschaft
Der Beitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Eine Ausnahme besteht bei einem Beitritt ab dem 15. September. In diesem Fall gilt der Beitrag auch für das folgende Kalenderjahr.

Ohne Kündigung vor dem 31. Oktober erneuert sich die Mitgliedschaft automatisch für das folgende Kalenderjahr.

Verfügbarkeit unserer Angebote
Mit Ausnahme der Rechtshilfe stehen den Mitgliedern unsere Angebote ab Beginn der Mitgliedschaft zur Verfügung. Rechtshilfe wird in der Regel frühestens 30 Tage nach Beitritt (Karenzfrist) gewährt.

Rechtshilfe
Mitgliedschaft Wohnen: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das Mietobjekt, welches bei uns für die Mitgliedschaft gemeldet wurde (versichertes Objekt).
Mitgliedschaft Geschäft: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das Mietobjekt, welches bei uns für die Mitgliedschaft gemeldet wurde (versichertes Objekt), sofern die Monatsmiete Franken 3‘500.-- netto nicht übersteigt.

Mitgliedschaft bei Sektionswechsel
Beim Wechsel in eine Deutschschweizer Sektion des MV läuft die Mitgliedschaft weiter. Wenn Sie den Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr bereits bezahlt haben, wird Ihnen kein neuer Beitrag in Rechnung gestellt.

Kündigung der Mitgliedschaft
Sie können Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 31. Oktober auf Ende des aktuellen Kalenderjahres kündigen. Ihre Kündigung nehmen wir per Brief, E-Mail oder Online-Formular entgegen.

 

Mitgliederbeiträge MV Aargau

Statuten und Reglemente MV Aargau

Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz.