
Wenn Sie Mitglied des MV Zürich sind, sind Sie automatisch Miet-Rechtschutzversichert. Bei allfälligen Gerichts- und Anwaltskosten zahlen Sie lediglich einen kleinen Selbstbehalt.
Neumitglieder müssen zuerst eine dreimonatige Frist abwarten (Karenzfrist), bis die Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können.
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