Dachverband Deutschschweiz

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Vorzeitiger bzw. ausserterminlicher Auszug

Wenn Sie den vertraglichen Kündigungstermin nicht einhalten können, so steht Ihnen die Möglichkeit des "vorzeitigen Auszugs" zur Verfügung. Die Kündigung wird vorerst auf den nächst möglichen Kündigungstermin wirksam. Sobald ein/e Nachfolgemieter/in einen neuen Vertrag unterzeichnet hat, sind Sie auf den Termin, auf den der/die NachfolgerIn die Wohnung mietet, aus der Zahlungspflicht entlassen.

Oft wird die Meinung verbreitet, dass (neuerdings) nur noch die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Dies ist nicht richtig: Es gelten - neben der Kündigungsfrist - die vertraglich festgehaltenen Kündigungstermine.

Laut Gesetz müssen Sie der Vermieterschaft nur einen "akzeptablen" Nachfolgemieter melden. Allerdings: Was heisst "akzeptabel"? Unter Umständen kommt ein Grund zum Vorschein, der die Vermieterschaft berechtigt, den/die Nachfolgemieter/in abzulehnen. Es ist deshalb sehr zu empfehlen, so viele NachfolgerInnen wie nur möglich zu melden. Zudem: InteressentInnen können wieder 'abspringen', weil sie etwas besseres gefunden haben...

Merkblatt "Fristen und Termine" beim vorzeitigen Auszug herunterladen.

Schritt

Das möchten Sie tun...

Musterbriefe

Merkblätter

Word
(RTF)

PDF-
Format


1.

Den vorzeitigen Auszug mit Einschreibebrief der Vermieterschaft so früh als möglich mitteilen.

Verwenden Sie dazu den Musterbrief "Kündigung und Ankündigung des vorzeitigen Auzugs"

Bei Ehepaaren müssen beide Partner - bei mehreren Mietvertragsunterzeichnern alle - die Kündigung unterschreiben.

Postquittung und Kopie der Kündigung aufbewahren!







2.

Sofort ErsatzmieterInnen suchen durch Inserate, Anschlagbretter, Internet, Lokalradio und durch Mundpropaganda.

Je mehr InteressentInnen, desto besser!


3.

Den InteressentInnen die Wohnung oder das Geschäftslokal zeigen und über die bisherigen Vertragsbedingungen informieren.


4.



Die InteressentInnen bestätigen - und unterschreiben lassen - dass diese die Lokalität gesehen haben und dass sie bereit sind, das Mietobjekt zu denselben Bedingungen zu übernehmen.

Verwenden Sie dazu das "Formular für MietinteressentInnen"

Mit der Unterschrift bestätigt der/die Nachfolgemieter/in lediglich, dass sie an der Übernahme der Wohnung interesse hätten. Ein/e Mietinteressentin kann also jederzeit von dieser Erklärung zurücktreten.





5.






Das (oder die) Formular(e) jeweils sofort dem Vermieter eingeschrieben zustellen.

Verwenden Sie dazu den Musterbrief "Melden von NachfolgemieterInnen"

Kopien der Formulare, der Postquittungen und der Briefe aufbewahren.








6.

Nach einigen Tagen mit den InteressentInnen Kontakt aufnehmen und die Antwort des Vermieters erfragen.


7.

Von MietinteressentInnen, die vom Vermieter aus unhaltbaren Gründen nicht akzeptiert wurden, eine entsprechende schriftliche Bestätigung einholen.

Ebenso bestätigen lassen, wenn der Vertragsabschluss sonstwie am Verhalten des Vermieters scheiterte


8.




Nach ca. 10 Tagen: Beim Vermieter eine schriftliche Bestätigung einholen, ob er Sie aus Ihrem bisherigen Mietverträg entlässt.

Verwenden Sie dazu den Musterbrief "Entlassung aus dem Mietvertrag"






9.

Je nach Antwort (z.B. wenn die Ablehungsgründe des Vermieters nachvollziehbar sind) weiter suchen.


10.

Wenn's Probleme gibt: Wenden Sie sich an die Rechtsberatungsstelle des MieterInnenverbandes in Ihrem Wohnortskanton oder an die Hotline des MieterInnenverbandes (Tel. 0900 900 800 / Fr. 3.70/Min.).


11.

Bereiten Sie Ihren Umzug so früh als möglich vor.


Dabei kann Ihnen die Checkliste 'Umzug vorbereiten' helfen.







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Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz