Dachverband Deutschschweiz

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Schäden und Mängel beim Einzug

Mängel beim Einzug im mietrechtlichen Sinne sind nicht nur Schäden und Defekte an Räumen und Einrichtungsgegenstände sondern auch, wenn z.B. die Wohnung gar nicht zur Verfügung steht.

Auch bei kleinen Mängeln, deren Beseitigung für Sie nicht so wichtig sind, sollten Sie dem Vermieter eine Mitteilung machen, damit Sie bei einem späteren Auszug nicht für die Behebung haftbar gemacht werden können.


Für die Meldung von Mängeln beim Einzug haben Sie nur eine ganz kurze Frist zur Verfügung. Also: Beim Einzug nochmals alles kontrollieren und Schäden am gleichen Tag melden!

Schritt

Das möchten Sie tun...

Musterbriefe

Merkblätter

Word
(RTF)

PDF-
Format


1.

Mangel melden

Mit dem Musterbrief "Mangelmeldung" teilen Sie der Vermieterschaft mit, dass ein Mangel in Ihrem Mietobjekt besteht. Sie setzten eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels. Lesen Sie das Merkblatt 'Mängel beim Einzug'





2.

Vermieter behebt die Mängel nicht!

Trotz Ihres Schreibens hat der Vermieter den Mängel nicht behoben. Sie müssen nun nach den Regeln bei 'Mängeln im Laufe der Mietdauer' vorgehen.

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Mängel




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Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz