
Dachverband
Deutschschweiz
Mängel beim Einzug im mietrechtlichen Sinne sind nicht nur Schäden und Defekte an Räumen und Einrichtungsgegenstände sondern auch, wenn z.B. die Wohnung gar nicht zur Verfügung steht.
Auch bei kleinen Mängeln, deren Beseitigung für Sie nicht so wichtig sind, sollten Sie dem Vermieter eine Mitteilung machen, damit Sie bei einem späteren Auszug nicht für die Behebung haftbar gemacht werden können.
Für die Meldung von Mängeln beim Einzug haben Sie nur eine ganz kurze Frist zur Verfügung. Also: Beim Einzug nochmals alles kontrollieren und Schäden am gleichen Tag melden!
Schritt | Das möchten Sie tun... | Musterbriefe | ||||
Merkblätter | ||||||
Word | PDF- | |||||
1. | Mangel melden | |||||
2. | Vermieter behebt die Mängel nicht! | |||||
Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz |