Dachverband Deutschschweiz

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Deutschschweiz

Wenn Ihnen gekündigt wird!

Im Gegensatz zur Mieterschaft muss der Vermieter für die Kündigung ein amtliches (oder amtlich genehmigtes) Formular werwenden.

Merkblatt 'Fristen und Termine' bei der ordentlichen Kündigung herunterladen.


Die Vermieterschaft muss die ordentliche Kündigung nicht begründen (jedoch auf Ersuchen der Mieterschaft einen Grund nennen). Es gibt jedoch 'ausserordentliche' Kündigungsgründe, bei denen von den üblichen Termin- und Fristenregelungen abgewichen wird, die begründet werden müssen. Für diese spezielllen, 'ausserordentlichen Kündigungen' dienen folgende Merkblätter:

Merkblatt 'Fristen und Termine bei der Kündigung aus wichtigen Gründen'


Merkblatt 'Fristen und Termine bei Kündigungen wegen Zahlungsverzuges'


Merkblatt 'Fristen und Termine bei Sorgfaltspflichtverletzungen des Mieters'


Merkblatt 'Fristen und Termine bei Eigenbedarf der Vermieterschaft'


Merkblatt 'Fristen und Termine bei Konkurs der Mieterschaft'

 

Schritt

Das möchten Sie tun...

Musterbriefe

Merkblätter

Word
(RTF)

PDF-
Format


1.

Kündigung kontrollieren!

Sie haben eine Kündigung Ihrer Vermieterschaft erhalten.
Kontrollieren Sie den Inhalt Ihrer Kündigung mit dem Merkblatt 'Kündigung'







2.

Kündigung erfolgte zu spät oder auf den falschen Zeitpunkt!

Die Vermieterschaft hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder auf einen falschen Kündigungstermin gekündigt. In diesem Falle sollten Sie die Vermieterchaft auf ihren Irrtum aufmerksam machen.

Die 30-tägige Anfechtungsfrist läuft trotzdem ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung.







3.

Kündigung anfechten - Erstreckung verlangen!

Ist die Kündigung nicht korrekt oder sie finden in der kurzen Zeit keine neue Wohnung, so sollten Sie die Kündigung anfechten und eine angemessene Erstreckung verlangen. Lesen Sie das Merkblatt 'Anfechtung einer Kündigung' und verwenden Sie den Musterbrief "Kündigungsanfechtung'.

Die Kündigung muss innert 30 Tagen seit Erhalt angefochten werden.

Die Anfechtung erfolgt bei der Schlichtungsbehörde (die Adressen finden Sie hier). Manchmal haben diese Behörden spezielle Formulare für die Anfechtung. Die Verwendung dieser Formulare ist jedoch nicht zwingend notwendig.








4.

Wohnungen suchen!

An der Verhandlung vor der Schlichtungsbehörde müssen Sie Ihre Aktivitäten betreffend Wohnungssuche belegen.

Sammeln Sie also Inserate, Ausdrucke von Internet-Angeboten etc. und Kopien Ihrer schriftlichen Bewerbungen.

Notieren Sie zu diesen Angeboten weshalb Sie die Wohnung nicht bekommen, mit wem Sie über diese Angebote wann telefoniert und wann Sie die Wohnungen allenfalls besichtigt haben.






5.

An der Schlichtungsverhandlung teilnehmen!

Sie werden von der Schlichtungsbehörde zu einer Verhandlung eingeladen. Nehmen Sie unbedingt an dieser Verhandlung teil. Wie eine Schlichtungsverhandlung abläuft, können Sie dem Merkblatt 'Schlichtungsbehörde und Gerichtsverfahren' entnehmen.







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Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz