
Dachverband
Deutschschweiz
Im Gegensatz zum Vermieter braucht die Mieterschaft zur Kündigung kein amtliches Formular: Es genügt ein einfacher Brief, der jedoch unbedingt 'eingeschrieben' werden sollte.
Eine einmal ausgesprochene Kündigung ist definitiv. Sie kann nur im Einverständnis mit der Vermieterschaft wieder rückgängig gemacht werden (schriftliche Bestätigung verlangen). Also: Erst kündigen, wenn Sie sicher sind, dass Sie z.B. eine neue Wohnung definitiv haben!
Merkblatt 'Fristen und Termine' bei der ordentlichen Kündigung herunterladen.
Nachfolgend geht es um die sogenannte 'ordentliche Kündigung durch die Mieterschaft. Der 'vorzeitige Auszug' bei dem Sie NachfolgemieterInnen bringen müssen, ist hier behandelt.
Zu den weiteren 'ausserordentlichen Kündigungen' dienen folgende Merkblätter:
Merkblatt 'Fristen und Termine bei der Kündigung aus wichtigen Gründen'
Merkblatt 'Fristen und Termine beim Tod des Mieters/der Mieterin'
Schritt | Das möchten Sie tun... | Musterbriefe | ||||
Merkblätter | ||||||
Word | PDF- | |||||
1. | Die Kündigung der Vermieterschaft so früh als möglich mit eingeschriebenem Brief zustellen. | |||||
2. | Bereiten Sie Ihren Umzug so früh als möglich vor.
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Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz |