
Dachverband
Deutschschweiz
Beim Auszug aus Ihrer Wohnung wurden einige Mängel gemeinsam festgestellt und im Abnahmeprotokoll festgehalten. Die Vermieterschaft schickt Ihnen eine Abrechnung, mit der Sie jedoch nicht einverstanden sind oder die Vermieterschaft zahlt (obwohl keine Forderungen mehr umstritten sind) das Depot nicht aus.
Merkblatt 'Fristen und Termine' Aus- und Einzahlung des Depots.
Merkblatt 'Mietzinsdepot'
Forderungen für solche Schäden verjähren nach 10 Jahren. In manchen Mietverträgen sind kürzere Fristen vereinbart.
Schritt | Das möchten Sie tun... | Musterbriefe | ||||
Merkblätter | ||||||
Word | PDF- | |||||
1. | Sie sind mit der Abrechnung nicht einverstanden
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1a. | Sie sind mit der Abrechnung einverstanden, der Vermieter zahlt jedoch das Depot nicht aus. | |||||
2. | Depotauszahlung bei der Schlichtungsbehörde verlangen Trotz Ihrem Schreiben zahlt die Vermieterschaft das Depot nicht aus. Sie müssen nun an die Schlichtungsbehörde gelangen und dort die Auszahlung bantragen.
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! | Wissenswertes rund um das Mietzinsdepot! | |||||
Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz |