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Die Schlussabrechnung stimmt nicht und das Depot wird nicht ausbezahlt

Beim Auszug aus Ihrer Wohnung wurden einige Mängel gemeinsam festgestellt und im Abnahmeprotokoll festgehalten. Die Vermieterschaft schickt Ihnen eine Abrechnung, mit der Sie jedoch nicht einverstanden sind oder die Vermieterschaft zahlt (obwohl keine Forderungen mehr umstritten sind) das Depot nicht aus.

Merkblatt 'Fristen und Termine' Aus- und Einzahlung des Depots.

Merkblatt 'Mietzinsdepot'

Forderungen für solche Schäden verjähren nach 10 Jahren. In manchen Mietverträgen sind kürzere Fristen vereinbart.

 

Schritt

Das möchten Sie tun...

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1.

Sie sind mit der Abrechnung nicht einverstanden

Das Depot, das Sie geleistet haben ist bedeutend höher, als die Summe der umstrittenen Forderungen der Vermieterschaft. Sie können den Teil des Depots, der sicher nicht benötigt wird, verlangen.

Wenn Sie nicht dringend auf die Auszahlung des Depots angewiesen sind, so können Sie dem Vermieter auch mitteilen, dass Sie mit seiner Abrechnung nicht einverstanden sind. Geht die Vermieterschaft nicht innert eines Jahres mit seiner Forderung an die Schlichtungsbehörde, so können Sie ein Jahr nach Ihrem Auszug von der Bank die Auszahlung Ihres Depots (inkl. Zinsen) verlangen.




1a.

Sie sind mit der Abrechnung einverstanden, der Vermieter zahlt jedoch das Depot nicht aus.

Sind keine umstrittenen Forderungen mehr zu klären, so muss das Depot umgehend ausgezahlt werden.




2.

Depotauszahlung bei der Schlichtungsbehörde verlangen

Trotz Ihrem Schreiben zahlt die Vermieterschaft das Depot nicht aus. Sie müssen nun an die Schlichtungsbehörde gelangen und dort die Auszahlung bantragen.

Die Adresse der zuständigen Schlichtungsbehörde finden sie hier.


Wenn Sie sich den Umweg über die Schlichtungsbehörde ersparen wollen (und auf die Depotauszahlung nicht dringend angewiesen sind): Ein Jahr nach Ihrem Auszug muss die Bank, auf der Ihr Depot liegt, das gesamte Depot (inkl. Zinsen) an Sie auszahlen, sofern die Vermieterschaft nicht ihrerseits innert dieses Jahres mit den Forderungen an die Schlichtungsbehörde gelangt ist.




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Wissenswertes rund um das Mietzinsdepot!

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Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz