Art. 1 Der Mieterinnen- und Mieterverband Regionalgruppe See und Gaster (nachfolgend Regionalgruppe genannt) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Art. 2 Der Sitz der Regionalgruppe ist Rapperswil.
Art. 3 Die Regionalgruppe stellt sich die Aufgabe, die Interessen der Mietenden im allgemeinen zu wahren und zu fördern. Der Verbandszweck wird insbesondere erreicht durch: a) Nomination von Mitgliedern der Schlichtungsbehörden im Sinne von Art. 274 ff. OR b) Die Wahrnehmung mietpolitischer Interessen in lokalen und regionalen Angelegenheiten der Raumplanung, Bodenpolitik, Wohnbauförderung, Verkehrspolitik, Wohnqualität durch Einreichung diesbezüglicher Stellungnahmen und Anträgen an die Behörden. c) Die Begleitung von Abstimmungen und Wahlen. Bei Wahlen werden Kandidierende unterstützt, die sich für die MV-Bewegung engagiert haben. d) Die Organisation von Anlässen, z.B. Weiterbildungsveranstaltungen. e) Die Pflege von Kontakten zu lokalen und regionalen Medien.
Art. 4 Die Regionalgruppe ist Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbandes (MV) Kanton St.Gallen.
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