Der MieterInnenverband Ostschweiz ist ein Verein. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Dieser gilt für ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Dienstleistungen stehen den Mitgliedern per sofort zur Verfügung, nur bei den Versicherungen bestehen Karenzfristen. Die Mitgliedschaft kann jeweils auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Ohne Kündigung wird die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr verlängert.
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Im Kanton Thurgau besteht eine eigene Kantonalgruppe mit eigenen Statuten. Administrativ wird der Gesamtverband vom Sekretariat in St.Gallen betreut. Bei Kantonalen Themen ist aber der MV Thurgau selbstständig und engagiert sich für die Mieterinnen und Mieter in seinem Kanton.
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In den Regionen des Kantons St.Gallen bestehen MV-Regionalgruppen. Diese sind in Gruppen ohne bestimmte Rechtsform oder auch als eigenständiger Verein organisiert. Die Regionalgruppen organisieren die Rechtsberatung vor Ort, schlagen die Mitglieder der Schlichtungsstellen vor und melden sich in regionalpolitischen Angelegenheiten zu Wort.
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