21.08.2018
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MV  | 
Medienmitteilung

Eigenmietwert: Kein Systemwechsel ohne steuerliche Gleichstellung der Mieterinnen und Mieter

Eine Revision des Eigenmietwertes ist nur dann möglich, wenn es zu keinen Verschlechterungen für die Mieterinnen und Mieter kommt und die Hauseigentümer unter dem Strich nicht weiter privilegiert werden. Der Mieterinnen- und Mieterverband wird die Vorschläge der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) vertieft prüfen und im Rahmen der Vernehmlassung im Detail dazu Stellung nehmen.

Der Mieterinnen- und Mieterverband verschliesst sich nicht einer Diskussion um eine Abschaffung des Eigenmietwertes. Das heutige System bietet viele Steuerschlupflöcher und wurde laufend zu Gunsten der Eigentümer verändert. Der Mieterinnen- und Mieterverband steht den diversen Abzügen für Eigentümer kritisch gegenüber unabhängig vom Zweck, da diese häufig (auch im Rahmen von Energiesanierungen) dazu gebraucht werden, Steueroptimierungen zu machen. Denn oft zahlen Eigentümer mit gleichen Einkommen und Vermögen heute weniger Steuern als Mieterinnen und Mieter. Eine Abschaffung des Eigenmietwertes und ein Systemwechsel kommen aber nur in Frage, wenn gleichzeitig alle Abzüge ebenfalls abgeschafft werden (reiner Systemwechsel).

Jegliche Änderung muss sich an der ursprünglichen Vorgabe der Kommission halten, dass «im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern entstehen». Der Mieterinnen- und Mieterverband wird die Vorschläge der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) vertieft prüfen und und im Rahmen der Vernehmlassung dazu im Detail Stellung nehmen.