Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Nachbarschaft & Hausordnung

Umgangsformen Hauswartung

Unser Hauswart pflegt meine Kinder derart anzuschreien, dass sie sich gar nicht mehr draussen zu spielen getrauen. Was kann ich tun?

Die Vermieterschaft als Arbeitgeberin ist verantwortlich dafür, dass sich die Hauswartung korrekt verhält. Wenden Sie sich also an die Vermieterschaft beziehungsweise die Verwaltung, nötigenfalls mit eingeschriebenem Brief. Juristisch gesehen stellt unkorrektes Verhalten der Hauswartung einen Mangel am Mietobjekt dar. Somit haben Sie in einem solchen Fall grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei anderen Mängeln, etwa den Anspruch auf eine Mietzinsreduktion sowie die Möglichkeit, den Mietzins amtlich zu hinterlegen. Es empfiehlt sich aber, von diesen Möglichkeiten wegen einer unanständigen Hauswartung nicht übereilt Gebrauch zu machen. Am besten lassen sich solche Probleme lösen, indem die Vermieterschaft oder die Verwaltung ernsthaft mit der Hauswartung reden. 

Zurück zu Startseite