12.07.2023
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Mietzinserhöhung

Mietzinserhöhungen in der Ferienzeit

Manche Vermieter*innen verschicken erst jetzt die Mietzinserhöhungen – und das kurz vor den Sommerferien. Ein brenzliger Zeitpunkt für Mieter*innen, denn sie drohen die Anfechtungsfrist zu verpassen. Wir erklären Ihnen, was Sie tun können, um das zu verhindern.

Achtung, eingeschriebene Post! Wenn ein eingeschriebener Brief mit einer Mietzinserhöhung nicht zugestellt werden kann, weil ein*e Mieter*in abwesend ist, dann gilt dieser Brief spätestens am letztmöglichen Abholtag (in der Regel nach 7 Tagen) als zugestellt. Dies gilt auch dann, wenn der Brief ungelesen wieder an die Vermieterschaft zurückgeht. Die 30-tägige Frist, um eine Mietzinserhöhung anzufechten, beginnt ab diesem letzten Abholtag zu laufen. Es besteht also die Gefahr, dass Mieter*innen diese Frist verpassen – und somit eine zu hohe Mietzinserhöhung gültig wird.

Wie können Sie sich davor schützen?

Indem Sie einer Vertrauensperson Zugang zu Ihrem Briefkasten ermöglichen und zu Gunsten dieser Vertrauensperson zusätzlich bei der Post eine Postvollmacht einrichten. Dann kann diese Vertrauensperson eingeschriebene Briefe für Sie abholen. So steht entspannten Ferien nichts mehr im Weg!