01.12.2023
-
Zürich  | 
News  | 
Mietzinserhöhung

Referenzzinssatz steigt erneut!

Neu liegt er bei 1.75% (gültig ab 4. Dezember 2023). Es drohen weitere Mietzinserhöhungen. Trotzdem sind nicht alle Mietzinserhöhungen gerechtfertigt. Prüfen Sie deshalb Ihre Mietzinserhöhung mit unserem Rechner, der allen gratis zur Verfügung steht.

Sobald Sie eine Mietzinserhöhung erhalten, ist es wichtig, dass Sie diese überprüfen. Oft werden gewisse Kostenfaktoren von der Vermieterschaft zu hoch angesetzt, oder es besteht gar keine Grundlage für eine Erhöhung, weil Referenzzinssatzsenkungen nicht weitergegeben wurden. Um sich gegen eine solche missbräuchliche Mietzinserhöhung zu wehren, müssen Mieter*innen selbst aktiv werden und diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Erhöhungsanzeige bei der zuständigen Schlichtungsstelle anfechten.

Haben Sie die Mietzinserhöhung vom Juni bereits angefochten?

Wenn Sie jetzt und im Juni eine Mietzinserhöhung erhalten haben und diejenige vom Juni angefochten haben, aber noch keine Schlichtungsverhandlung hatten: Fechten Sie die neue bzw. zweite Mietzinserhöhung unbedingt an. Sonst verlieren Sie einen allfälligen Senkungsanspruch aus der ersten Anfechtung und müssten die zweite Mietzinserhöhung akzeptieren.

Mietzinsrechner des Mieterinnen- und Mieterverbandes

Mit unserem Mietzinsrechner können Sie einfach und schnell selber überprüfen, ob Ihre Mietzinserhöhung gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn eine Mietzinserhöhung nicht korrekt ist, müssen Sie innert 30 Tagen reagieren und bei Ihrer zuständigen Schlichtungsbehörde eine sogenannte Anfechtung einreichen. Auch dabei unterstützt Sie der Mietzinsrehner, indem er Ihnen die dazu nötigen Dokumente zur Verfügung stellt. Danach setzt die Schlichtungsbehörde einen Termin fest, an dem die Sachlage mit Ihnen und Ihrer Vermieterschaft geklärt und eine korrekte Lösung gesucht wird. Dieses Verfahren ist gratis. Ziel ist es, sich zu einigen und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Was ist der Referenzzins und was hat er mit der Miete zu tun? Unser Rechtsberater Thomas Herren erklärt Ihnen in diesem Video, was Sie darüber wissen müssen.

Hinweis bei mehrmaliger Benutzung des Mietzinsrechners

Wenn Sie unseren Mietzinsrechner bereits ausgefüllt haben, müssen Sie für ein weiteres Berechnungsresultat

  • einen anderen Browser benutzen,
  • im Browser in den privaten Modus wechseln (je nach Browser heisst diese Funktion anders, zum Beispiel «Inkognito-Modus» bei Chrome, «privates Fenster» bei Firefox oder «privater Surfmodus» bei Safari) oder
  • die Cookies in Ihrem Browser löschen bzw. zurücksetzen.