Werden Sie Mitglied beim MV

Der MieterInnenverband Kanton Zug ist ein Verein. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Dieser gilt für ein Kalenderjahr (vom 1. Januar bis 31. Dezember). Die Dienstleistungen stehen den Mitgliedern per sofort zur Verfügung, bei den Versicherungen jedoch bestehen Karenzfristen.


Die Mitgliedschaft kann jeweils auf Ende eines Kalenderjahres uner Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Ohne Kündigung wird die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr verlängert.

zu den Statuten des MV Kanton Zug



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