MV Kantone Luzern / Obwalden / Nidwalden / Uri

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Luzern / Obwalden
Nidwalden / Uri



 

 

 

 

 

 

Referenzzinssatz sinkt auf 2.50%


 

 

                                             

 

Der für die Mieten massgebende Referenzzinssatz ist dank der neuen Berechnungsmethode von 2.75 auf 2.5 Prozent gesunken, wie das der MV vom Bundesrat gefordert hatte. Damit haben Mieterinnen und Mieter Anspruch auf einen Abschlag der Miete von rund 3 Prozent.

 

 

Um möglichst rasch eine Mietherabsetzung zu erhalten, müssen Mieterinnen und Mieter ihr Recht wahrnehmen und diese vom Vermieter auf den nächsten Kündigungstermin verlangen. Denn die wenigsten Vermieter gewähren die vom Gesetz bei sinkendem Referenzzinssatz vorgesehene Mietsenkung von sich aus. 

 

Das Herabsetzungsbegehren muss spätestens bis Ende Dezember beim Vermieter eingetroffen sein, damit die Reduktion bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf den 1. April 2012 wirksam wird.

 

 

  Musterbrief Senkungsbegehren

  Mietzinssenkung: So geht's!

  Mietrechtliche Referenzzinssätze

  Medienmitteilung

 

 

 

 


 

Stimmen Sie am 11. März NEIN zur Eidg. Bausparinitiative!


Denn die Reichen versteuern weniger, alle anderen aber mehr!

Gehen Sie am 11. März abstimmen und lehnen Sie die eidgenössische Bausparinitiative der Wirtschaftskammer Baselland ab. Sie ist ungerecht, wirkungslos und sehr kostspielig.

Alle Argumente, warum es nur um neue Steuerprivilegien für Reiche, nicht aber um mehr Wohneigentum für normale Einkommen geht auf:

 

 


Flyer Bausparinitiative (PDF)
Vernichtende Urteile zur Bausparinitiative kommen auch aus der Wissenschaft. Warum unter anderen Monika Bütler,  Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen, das Volksbegehren  mit der Begründung des „Ausstiegs aus der ökonomischen Vernunft“ ablehnt.
Hier geht’s zum Komitee gegen das unsinnige Bausparen aus Verbänden und Parteien: www.bausparen-nein.ch
2012 kommen zwei Bausparinitiativen vors Volk. Die nächste voraussichtlich am 17. Juni. Spenden Sie bitte für die enormen Aufwände des MV für die Bekämpfung dieser egoistischen Initiativen, mit denen die Reichen weniger versteuern, alle anderen aber mehr, wir danken Ihnen! Hier spenden!

 


 

Unser aktueller Miettipp


 

Wenn der Nachbar stört

Ob Sie sich als Mieterin oder Mieter über Nachbarn beschweren wollen, sollten Sie sich gut überlegen. Denn Sie machen sich damit nicht unbedingt beliebt. Wenn Sie reklamieren müssen, sollten Sie das aber richtig tun. Bemühen Sie sich in jedem Fall um eine einvernehmliche Lösung des Konflikts.


 

  Zum aktuellen Miettipp

  Zu allen Miettipps

 


 


 




 

 


 

 

Städtische Volksinitiative 

 

 

 

 

"Für zahlbaren Wohnraum"

 

Ende Januar konnten 2258 gültige Unterschriften der Stadtkanzlei übergeben werden. Die Initiative "Für zahlbahren Wohnraum" verlangt, dass der Anteil der gemeinnützig vermieteten Wohnungen innert 25 Jahren auf 16% erhöht wird.


mehr auf www.zahlbareswohnen.ch

 

 

 

 


 

 

Mängel-

Beratung

 

 

Unsere
Fachpersonen
beraten Sie zu hause,
günstig und professionell.

 


Mängelberatung in Ihrer Wohnung


         

Haben Sie Mängel in der Wohnung?
Hat es in Ihrer Wohnung Feuchtigkeit oder sogar Schimmel?
Wie muss die Wohnung abgeben werden?
Belasten Sie Elektrosmog oder Erdstrahlen?

 

Über diese und weitere Themen werden Sie durch unsere Fachpersonen in Ihrer Wohnung beraten, falls nötig auch mit Einsatz entsprechender Messgeräte.

Lassen Sie sich über die Telefonnummer der Geschäftsstelle, 041 220 10 22, informieren, was die Mängelberatung beinhaltet. Wir werden Ihnen eine Fachperson vermitteln. 

 

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Übersetzungstabellen für mietrechtliche Begriffe (PDF-Format)



















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Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz