Steuern: Noch 86 Millionen Franken Unterschied

Wohneigentümer können ihre Hypothekarzinsen sowie die Kosten für den Unterhalt ihrer Liegenschaft von den Steuern abziehen. Im Gegenzug müssen sie sich einen Eigenmietwert anrechnen lassen. Doch dieser Wert ist bei zwei Dritteln aller Eigentümer nach wie vor tiefer als die Summe ihrer Abzüge. Somit profitiert – allen Wehklagen zum Trotz – die Mehrheit aller Wohneigentümer von der Methode der Steuerberechnung, welche auf dem Eigenmietwert basiert.

Hochgerechnet auf alle Baselbieter Wohneigentümer macht dies die stolze Summe von jährlich 86 Millionen Franken aus, welche diese nicht an als Kantonssteuern bezahlen müssen. Für den einzelnen Wohneigentümer sind es somit rund 2'000 Franken, welche er jedes Jahr weniger Steuern bezahlt. Doch ohne die vom MV erzwungene Revision wäre die Summe der Steuerabzüge noch wesentlich höher. Mit dem alten Steuergesetz waren es 80% der Wohneigentümer, die steuerlich profitieren konnten, und insgesamt 110 Millionen Franken zu wenig an Kantonssteuern bezahlten.

 

Damit sind es 24 Millionen Franken, welche die Kantonskasse aufgrund des MV- Engagements zusätzlich jährlich einnimmt. Ein Betrag, den der Kanton mit seinen finanziellen Problemen zur Zeit gut gebrauchen kann. Auch wenn es also noch ein weiter Weg bis hin zu einer wirklichen steuerlichen Gleichbehandlung zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Personen im selbstbewohnten Eigentum andererseits ist, so kann sich der MV dieses Resultat als Zwischenerfolg auf seine Fahne schreiben.

>> Medienerklärung vom 14. April 2010 (pdf) 

 

 

Seit mittlerweile 15 Jahren führt der Baselbieter Mieterinnen- und Mieterverband eine intensive Auseinandersetzung um mehr steuerliche Gerechtigkeit. Näheres dazu kann in der laufend aktualisierten Chronik nachgelesen werden 

>> Chronik (pdf)

 

Weitere Informationen:

>> Urteil des Bundesgerichtes vom 27. Mai 2005 (pdf)
>> Auswertung der Steuerperiode 2007