MV Kanton Basel-Land

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Rheinpark Bisfelden

Mieterinnen und Mieter können Geld zurückverlangen

 

Dicke Post erhielten im Sommer 2006 die meisten Mieterinnen und Mieter aus dem Rheinpark in Birsfelden. Die Verwaltung dieser Liegenschaft, welche sich im Besitz der Basellandschaftlichen Pensionskasse befindet, stellte ihnen eine Änderung ihres Mietvertrages zu. Mit dieser Änderung hätten die Mieterinnen und Mieter plötzlich eine Vielzahl von neuen Nebenkosten übernehmen müssen, wohlverstanden ohne jede entsprechende Korrektur beim Mietzins. Darüber hinaus wurde der Mietzins zwar endlich an die gesunkenen Hypothekarzinsen angepasst. Diese Senkung wurde aber mittels einer „Pauschale für gestiegene Unterhalts- und Betriebskosten“ praktisch wieder wettgemacht.
Gut zwei Dutzend der Betroffenen gelangten auf Anraten und mit Unterstützung des MV an die Schlichtungsstelle in Liestal. Diese hielt fest, dass die einseitigen Vertragsänderungen mangels fehlender Klarheit und Eindeutigkeit ungültig seien und empfahl den Vermietern deshalb, ihre Vertragsänderung zurückzuziehen. An gleicher Stelle betonte die Behörde einmal mehr, dass neue Nebenkosten nur dann eingeführt werden können, wenn auch der Nettomietzins entsprechend gesenkt wird. Zudem hat sich im Laufe des Verfahrens herausgestellt, dass zahlreichen Mieterinnen und Mietern über Jahre hinweg zuviel an Nebenkosten in Rechnung gestellt wurde. Diese hatten deshalb die Möglichkeit, die zuviel bezahlten Beträge wieder einzufordern. Damit folgt die Schlichtungsstelle einem vom Bezirksgericht Arlesheim kürzlich gefällten Urteil. Es hielt fest, dass ein Rheinpark Mieter über Jahre zuviel Nebenkosten bezahlt hat und bezifferte den Betrag, den der Mieter nun einfordern kann, auf knapp 4'000 Franken.
Darüber hinaus ist die Schlichtungsbehörde auch einer weiteren Forderung der Mieterinnen und Mieter nach der korrekten Weitergabe der gesunkenen Hypothekarzinsen nachgekommen und hat die Mieten entsprechen gesenkt.
Damit hat sich der Gang an die Schlichtungsbehörden vollauf gelohnt, konnten die Betroffenen doch in Zeiten von allseits steigenden Mieten eine Senkung ihres Mietzinses erreichen.

 

>> Medienerklärung (pdf)

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Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein