MV Kanton Basel-Land

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Mietzinssenkung jetzt

Nachdem das Bundesamt für Wohnungswesen im Juni sowie im September 2009 den Referenzsatz in zwei Schritten von 3,5% auf 3,0% gesenkt hat, verbleibt dieser mietrechtlich relevante Satz vorerst nun weiterhin bei 3,0%. Bei vielen Mieterinnen und Mieter beruht der Mietzins jedoch noch auf einem höheren Satz. Die meisten dieser Betroffenen haben deshalb Anspruch auf eine Mietzinssenkung.

Aber Achtung: Erfahrungsgemäss sinken die Mieten nicht automatisch. Mieterinnen und Mieter müssen in der Regel selbst aktiv werden und vom Vermieter eine Senkung verlangen. Wir zeigen Ihnen hier das Vorgehen:

 

1. Brief an den Vermieter schicken
Zeigt Ihr Blick in Ihren Mietvertrag, dass Sie einen Anspruch auf Senkung haben, so schicken Sie Ihrem Vermieter ein Senkungsbegehren.
> Musterbrief 1 Senkungsbegehren (doc)

 

2. Einwände des Vermieters prüfen
Der Vermieter muss innert 30 Tagen ab Empfang des Herabsetzungsbegehrens Stellung nehmen. Vielfach geben Vermieter die Senkung nicht oder nur zum Teil weiter, zum Beispiel indem sie angebliche Kosten für Teuerung und gesteigerte Betriebs- und Unterhaltskosten verrechnen. Ob diese Einwände berechtigt sind, können Ihnen unsere Fachleute im Rahmen einer Rechtsberatung erläutern.
> Übersicht über das Beratungsangebot

 

3. Senkungsklage einreichen
Reagiert Ihr Vermieter nicht, so können Sie innert 60 Tagen ab Versand Ihres Begehrens an die Schlichtungsstelle gelangen. Hat Ihr Vermieter zwar reagiert, Sie sind aber mit seiner Antwort nicht einverstanden, so haben Sie 30 Tage ab Erhalt Zeit für Ihre Eingabe an die Schlichtungsstelle. 
> Musterbrief 2 Eingabe an Schlichtungsstelle (doc)

 

Weitere Informationen:
> Merkblatt (pdf)
> Medienerklärung vom 01. Dezember 2009 (pdf) 

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Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein