
MV Kanton
Basel-Land
Entschädigung aufgrund einer Baustelle
Im Sommer 2009 wandten sich genervte Mieterinnen und Mieter an den MV. In ihrer unmittelbaren Nachbarschaft baute die UBS als Eigentümerin drei weitere Wohnhäuser. Die Livit als Liegenschaftsverwalterin hielt es nicht für nötig, die Mieterinnen und Mieter über den Bauablauf sowie die Einschränkungen und Immissionen zu informieren und auf ihre Fragen einzugehen.
Der MV vermittelte den Betroffenen einen Vertrauensanwalt. Dieser gelangte im Auftrag der 26 Mietparteien an die Schlichtungsstelle und stellte dort die Forderung nach einer ausreichenden Entschädigung.
Diese stellte an ihrer Verhandlung vom 3. März 2010 fest, dass die Mieterinnen und Mieter für Bauarbeiten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft sehr wohl Anrecht auf eine Entschädigung haben. Sie bezifferte dabei den Betrag der Entschädigung für die gesamte Bauzeit auf 160% eines monatlichen Nettomietzinses. Wer also beispielsweise einen Mietzins von Fr. 1'500 bezahlt, erhält so für die erlittenenen Lärm- und Staubimmissionen und all die weiteren Unanehmllichkeiten immerhin eine einmalige Reduktion von 2'400 Franken. Hochgerechnet auf alle 26 Mietparteien macht dies die stolze Summe von 58'427.70 aus, die an die betroffenen Mieterinnen und Mieter ausbezahlt werden muss.
>> Medienerklärung vom 10. Mai 2010 (pdf)
>> Berichterstattung in der Basler Zeitung vom 11. Mai 2010 (pdf)
Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein |