
MV Kanton
Basel-Land
Schon wieder 25 Kündigungen in Binningen
Anfang Mai 2011 erhielten die rund 25 Mietparteien einer Binninger Liegenschaft an der Hauptstrasse / Streitgasse die Kündigung ihres Mietverhältnisses per 30. September. Die Eigentümerin, eine Tochtergesellschaft einer Immobilienfirma aus Zollikon, teilte den Mieterinnen und Mietern mit, dass sie die Liegenschaft sanieren werde und dies nur mit "mit leerstehenden Wohnungen möglich sei".
Doch der Verdacht liegt auf der Hand, dass sich die Eigentümerin kaum um das Wohlbefinden der Mieterinnen und Mieter sorgt. Denn wie viele Beispiele zeigen ist es sehr wohl möglich, umfassende Sanierungen mit Hilfe von Übergangslösungen und in Absprache und mit Rücksichtnahme auf die Betroffenen durchzuführen.
Stattdessen möchte die Eigentümerin wohl in erster Linie die mietrechtlichen Schutzbestimmungen umgehen. Das Mietrecht sieht vor, dass nur ein Anteil der Investitionssumme als Mehrleistung betrachtet und auf den Mietzins geschlagen werden kann. Doch mit diesen Leerkündigungen möchte sie sich freie Hand verschaffen, um nach der Sanierung neue Mietverträge abzuschliessen. Neue Mietverträge mit einem deutlich höheren Mietzins.
Der MV hat den Betroffenen geraten, diese Kündigung unbedingt innerhalb von 30 Tagen bei der Schlichtungsstelle in Liestal anzufechten und hat entsprechende Unterlagen verteilt. Dieser Aufruf rief zahlreiche Reaktionen hervor. Viele besorgte Mieterinnen und Mieter wandten sich an den MV. Der Verband hat deshalb alle Betroffenen für den 26. Mai zu einer Versammlung eingeladen.
Am 24. August 2011 fand in Liestal die Schlichtungsverhandllung statt. Die Behörde schlug vergleichsweise eine grosszügige Erstreckung des Mietverhältnisses von 1,5 Jahren vor, was jedoch von der Vermieterschaft nicht akzeptiert wurde. Deshalb unterbreitete sie in der Folge den Parteien einen Urteilsvorschlag, welcher die Missbräuchlichkeit der Kündigung beinhaltete. Dies bedeutet nun, dass die Vermieterschaft in einem ordentlichen Gerichtsverfahren auf die Feststellung der Rechtmässigkeit der Kündigung klagen muss.
Für die Mieterinnen und Mieter heisst das, dass sie einstweilen weiter in ihrer gewohnten Umgebung wohnen können.
Am 14. Dezember 2011 fand vor dem Bezirksgericht in Arlesheim die Verhandlung statt. Zwar gelang es dem Vertrauensanwalt nicht, das Gericht von der Missbräuchlichkeit der Kündigung zu überzeugen. Der Gerichtspräsident schlug jedoch einen Vergleich vor, in den die Mieterinnen und Mieter mit gutem Grund einwilligen konnten.
Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein |