
MV Kanton
Basel-Land
Lausige Begründung einer Mietzinserhöhung
Die Mieterinnen und Mieter an der Liestaler Frenkenstrasse brauchten starke Nerven und viel Geduld, lief doch während der Sanierung ihrer Liegenschaft manches schief. Zudem litten sie unter grossen Lärm- und Staubimmissionen. Anfang Dezember, nach Abschluss der Arbeiten, erhielten die Betroffenen dann eine satte Mietzinserhöhung. Bemerkenswert ist nebst der Höhe des Aufschlages auch dessen Begründung. Obwohl das Gesetz eine klare Begründung verlangt, verweist die Regimo Verwaltung lediglich auf eine vor der Bauzeit erfolgte Vorabinformation und nennt keinerlei konkrete Zahlen. Deshalb kennen die Mieterinnen und Mieter weder die Kosten dieses Umbaus noch wissen sie, wie viel der wertvermehrende Anteil, der zu einer Mietzinserhöhung berechtigt, betragen soll.
Am 20. Dezember 2010 fand auf Einladung des MV eine Infoversammlung mit den Betroffenen statt. Die rund 20 Anwesenden erklärten, dass sie ihre Erhöhung anfechten und dass sie eine gemeinsame Vertretung durch einen MV Anwalt wünschen.
Damit wird sich die Schlichtungsstelle in Liestal mit diesem Fall befassen. Der Termin für die Verhandlung steht noch aus.
Doch bis zu dieser Verhandlung dauert es noch. Offenbar war sich die Regimo ihrer mehr als zweifelhaften Mitteilung der Mietzinserhöhung bewusst. Zwischenzeitlich hat sie doch in all den Fällen, in denen Mieterinnen und Mieter sich zur Wehr setzten, ihre Ankündigung zurückgezogen. Doch gleichzeitig stellte sie diesen eine neue, leicht anders lautende Erhöhung zu. Somit müssen die Betroffenen ein zweites mal Ihre Erhöhung anfechten.
Mittlerweile hat die Schlichtungsbehörde die Verhandlung auf den 27. April 2011 angesetzt.
Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein |