
MV Kanton
Basel-Land
Schlichtungsstelle senkt Nettomietzins
Die Überbauung an der Eremitagestrasse / Wiedenweg wurde mit Geldern gemäss dem eidgenössischen Wohneigentumsgesetz finanziert. Deshalb richtete sich die Entwicklung der Mieten nach dem vom Bund vorgegebenen Mietzinsplan. Diese Art der Finanzierung galt für 25 Jahre und endete deshalb im vergangenen Jahr. Darauf hin erhielten die Mieterinnen und Mieter von der Eigentümerin der Liegenschaft, der Helvetia Versicherung, die Mitteilung, dass fortan auch für sie das ordentliche Mietrecht gilt, bei welchem die Mieten an den Referenzsatz gebunden sind. Bei einer solchen Umstellung sieht das Mietrecht indessen die Möglichkeit vor, dass Mieterinnen und Mieter die Höhe ihres Mietzinses überprüfen lassen können. Und genau das taten rund 20 Betroffene gemeinsam und auf Anraten des Mieterinnen- und Mieterverbandes.
Die Schlichtungsbehörde teilte an ihrer Verhandlung vom 17. Februar 2010 die Bedenken der Mieterinnen und Mieter zur Höhe ihres Mietzinses. Auch sie war der Meinung, dass das WEG zu überteuerten Mietzinsen geführt hat und bezifferte die Höhe mit 2,5% des Mietzinses. Monatlich macht dies bei einem Mietzins von beispielsweise 2'000 Franken einen Betrag von 50 Franken aus, welcher Mieterinnen und Mieter in Zukunft weniger bezahlen müssen. Zudem wurde im Rahmen dieses Verfahrens sichergestellt, dass der mittlerweile gesunkene Referenzsatz vollständig und korrekt weitergegeben wurde, was zu einer zusätzlichen Senkung geführt hat.
>> Medienerklärung vom 10. Mai 2010 (pdf)
>> Berichterstattung in der Basler Zeitung vom 11. Mai 2010 (pdf)
Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein |