MV Kanton Basel-Land

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Basel-Land

Bottmingerstrasse Binningen

Leerkündigung und Umwandlung in Stockwerkeigentum

 

Ende November 2005 erhielten sämtliche Mieterinnen und Mieter in zwei Häusern an der Bottmingerstrasse in Binningen die Kündigung. Die Eigentümerin, die Suter Immobilen Treuhand aus Binningen, teilte den rund 40 Mietparteien mit, dass die „Wohnungen nicht mehr der gängigen Wohnnachfrage“ entsprechen und kündigte deshalb sämtliche Wohnungen unter Einhaltung der minimalen Frist per Ende Februar 2006. Für viele der Bewohnerinnen und Bewohner stellte diese Kündigung einen eigentlichen Schock dar, wohnten sie doch schon lange und durchaus zufrieden in diesen Häusern. Um nicht schon vor drei Jahren eine neue Bleibe suchen zu müssen, unterschrieben einige sogar einen neuen Mietvertrag, welcher einen höheren Mietzins vorsah.

Umgehend wandten sich praktisch alle Mietparteien an den Mieterinnen und Mieterverband. An der kurzfristig anberaumten Orientierungsversammlung riet ihnen MV Anwalt André Baur, diese Kündigung unbedingt innert 30 Tagen bei der Staatlichen Schlichtungsstelle in Liestal anzufechten. Besonders stossend am Vorgehen der Suter Immobilien war die Tatsache, dass sie den Mietparteien erst eine Sanierung ankündete und dabei versicherte, dass sie auch nach Abschluss der Arbeiten weiterhin dort wohnen könnten.

Viele Betroffene folgten diesem Rat. Doch da sie im Laufe der Zeit anderweitige Lösungen fanden, wurden an der Schlichtungsstelle nur wenige Fälle verhandelt. In diesen wurde den Mieterinnen und Mietern jedoch eine deutliche Erstreckung ihres Mietverhältnisses zugesprochen.

 

>> Basellandschaftliche Zeitung vom 22. Dezember 2005 (pdf)

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Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein