Wohnungssuche

  • Vorsicht bei Wohnungsvermittler*innen mit 0900er Nummern
  • Bei auffällig tiefen Nebenkosten bei der Vermieterschaft nachfragen
  • Referenzpersonen vorgängig informieren

Eine geeignete Wohnung zu finden, ist heute zu einer grossen Herausforderung geworden. Vielerorts ist das Angebot so knapp, dass bei Wohnungsbesichtigungen Bewerber*innen Schlage stehen. Patentrezepte für die erfolgreiche Suche gibt es nicht. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) vermittelt keine Wohnungen.

Vorsicht vor falschen Wohnungsinseraten und Betrug

Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger*innen auf gängigen Webportalen fingierte Wohnungsinserate aufschalten und sich dabei auch gefälschter Zertifikate bedienen (z.B. mit dem MV-Logo). Dabei werden Wohnungsinteressent*innen aufgefordert, vor der Schlüsselübergabe eine Kaution einzuzahlen. Nach der Bezahlung hören die Interessent*innen hingegen nichts mehr von der angeblichen Vermieterschaft und es kommt auch nicht zur Schlüsselübergabe. Das Mietzinsdepot ist weg.

Der Mieterinnen- und Mieterverband warnt vor derartigen Betrugsversuchen und empfiehlt Wohnungssuchenden, nie im Voraus irgendwelche Zahlungen an Unbekannte zu leisten. Vielmehr sollte immer zuerst die betreffende Wohnung besichtigt und erst nach gegenseitiger Unterzeichnung des Mietvertrags die vertraglich vereinbarte Sicherheit geleistet werden. Vertrauenswürdige Vermieterschaften erkennt man daran, dass sie von sich aus oder auf Wunsch der Mieterschaft ein Sperrkonto anlegen, wie es das Gesetz auch vorsieht. Bei Unsicherheiten über die Besitzverhältnisse gibt das Grundbuchamt am Ort der Liegenschaft Auskunft. Sagen Sie im Zweifelsfalle besser nein.

Vorsicht ist übrigens auch bei 0900-er Nummern geboten. Dahinter stecken oft Wohnungsvermittlungen, die gegen hohe Gebühren hauptsächlich in die eigene Tasche wirtschaften.

Vorsicht bei zu tiefen Nebenkosten

Der neue Mietvertrag liegt zur Unterzeichnung bereit. Spätestens jetzt sollten Sie als Neumieterschaft noch genau klären, mit welchen Nebenkosten im neuen Mietverhältnis effektiv zu rechnen sind. Dies gilt vor allem, wenn im  Wohnungsinserat keine oder nur ungenaue Angaben aufgeführt waren oder wenn die Nebenkosten im Vertrag auffällig tief angesetzt sind. Fragen Sie bei der Vermieterschaft am besten schriftlich nach, wie hoch die Nachzahlung im letzten Jahr ausgefallen ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Akontozahlungen nicht ausreichen, was meist zu hohen Nachzahlungen führt. Faire Vermieterschaften berechnen die Höhe der Akontozahlungen von Beginn weg aufgrund der durchschnittlichen Kosten der letzten drei Jahre und geben transparent Auskunft darüber.

Anmeldeformular bei der Wohnungssuche

Der Vermieterschaft steht das Recht zu, Referenzauskünfte über Neumieter*innen einzuholen sowie deren Solvenz zu überprüfen. In der Regel verlangt sie dazu in einem Anmeldeformular Angaben zum Einkommen, Arbeitgeber*in sowie aktuelle Betreibungsregisterauszüge. Oft wird auch nach Referenzpersonen wie etwa nach früheren Vermieterschaften gefragt. Grundsätzlich sind Sie als Mieterschaft nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen. Ohne diese Angaben sinken jedoch Ihre Chancen, in die engere Wahl zu kommen. Der MV empfiehlt, dass Sie vor allem alle Ihre Referenzpersonen vorgängig informieren. Die Vermieterschaft darf nur bei den von Ihnen im Fragebogen angegebenen Personen Referenzen einholen. 

Fallbeispiele aus dem Alltag

  • Schlechte Referenz: Ich erhalte bei der Wohnungssuche nur Absagen und bin fast sicher, dass dies an schlechten Referenzauskünften meiner bisherigen Vermieterschaft liegt. Was kann ich dagegen tun?
  • Unzulässige Fragen: Muss ich auf einem Wohnungs-Bewerbungsformular die Frage beantworten, ob ich Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands sei?
  • Umtriebsentschädigung: Muss ich eine Umtriebsentschädigung von 150 Franken bezahlen,  wenn ich einen erhaltenen  Mietvertrag nicht unterzeichne, und dies so auf dem Anmeldeformular für die Wohnung steht?