Im Mitgliederbeitrag ist - nach 1-monatiger Karenzfrist - die Rechtshilfe für Mieterinnen und Mieter inbegriffen. Gedeckt sind nach vorheriger Absprache in der Rechtsberatung die Gerichts- und Anwaltskosten.
Vor der Schlichtungsstelle erscheinen Mieter und Vermieter im Normalfall persönlich ohne Vertretung. |