Kündigung der Mitgliedschaft

Mit dem Beitritt zum Mieterinnen- und Mieterverband werden Sie Vereinsmitglied und erklären sich mit den Statuten einverstanden. Die Mitgliedschaft wird ohne Kündigung automatisch um Jahr verlängert.

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich 3 Monate vor Ende Jahr beim Mieterinnen- und Mieterverband eingetroffen sein.

 

Statuten des Mieterinnen- und Mieterverbands Kanton Bern