MV Kanton Bern

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Bern

Kündigung der Mitgliedschaft

Mit dem Beitritt zum Mieterinnen- und Mieterverband werden Sie Vereinsmitglied und erklären sich mit den Statuten einverstanden. Die Mitgliedschaft wird ohne Kündigung automatisch um Jahr verlängert.

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich 3 Monate vor Ende Jahr beim Mieterinnen- und Mieterverband eingetroffen sein.

 

Statuten des Mieterinnen- und Mieterverbands Kanton Bern
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Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz