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Besteht eine Privathaftpflichtversicherung muss diese den Schaden übernehmen, die Miet-Haftpflichtversicherung des MV übernimmt einen allfälligen Selbstbehalt der Privathaftpflichtversicherung. Wichtig: Ein Schadenfall muss innert 14 Tagen angemeldet werden.
Siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen der GENERALI Versicherungen. (Der MV Kanton Bern hat sich der Police des MV Zürich bei der GENERALI Versicherungen angeschlossen) |