
MV Kanton
Bern
|
Besteht eine Privathaftpflichtversicherung muss diese den Schaden übernehmen, die Miet-Haftpflichtversicherung des MV übernimmt einen allfälligen Selbstbehalt der Privathaftpflichtversicherung. Wichtig: Ein Schadenfall muss innert 14 Tagen angemeldet werden.
Siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen der GENERALI Versicherungen. (Der MV Kanton Bern hat sich der Police des MV Zürich bei der GENERALI Versicherungen angeschlossen) |
Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz |