Hilfe bei der Wohnungsübergabe

1.     Position der Wohnfachberaterinnen und -berater

Der Aargauische Mieterinnen- und Mieterverband (MVAG) führt selber keine Wohnungsabnahmen durch. Um den Mietenden diese Dienstleistung trotzdem anbieten zu können, empfiehlt er Wohnfachberaterinnen und –berater.

 

Die empfohlenen Wohnfachberaterinnen und –berater stehen zum MVAG weder in einem Arbeits- noch Auftragsverhältnis. Sie sind auch keine Hilfspersonen gemäss OR Art. 55 und 101.

 

Die Wohnfachberaterinnen und –berater sind Auftragnehmende der Mietenden und führen die Aufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus und werden vom MVAG nicht zusätzlich honoriert.

 

 

2.    Haftung

Der MVAG lehnt jede Haftung aus dem Verhalten der Wohnfachberaterinnen und

berater ab. Die Wohnfachberaterinnen und –berater sind den

Auftraggebenden/Mietenden gegenüber selber verantwortlich.

 

 

 

3.     Terminvereinbarung

 

Die Wohnfachberaterinnen und –berater vereinbaren die Termine direkt mit den Mietenden. Der MVAG ist in die Terminvereinbarung nicht involviert.

4.      Honorar

 

 

 

Die Wohnfachberaterinnen und –berater können die ihnen zustehende

Entschädigung frei vereinbaren. Die Entschädigung ist in bar nach der Übergabe zu entrichten.

Der MVAG gibt eine unverbindliche Empfehlung ab.


Unverbindliche Tarifempfehlungen:
  

 

Mitglieder

Erste Stunde

Fr.  80.00

je weitere angebrochene 1/4 Std.

Fr.  20.00

Fahrentschädigung / km (inkl. Fahrzeit)

Fr.    1.00

                                            

 


Nichtmitglieder

erste Stunde

Fr. 130.00

je weitere angebrochene 1/4 Std.

Fr.   20.00

Fahrentschädigung / km (inkl. Fahrzeit)

Fr.    1.00

                      

                

Bei mehrtwersteuerpflichtigen WohnfachberaterInnen fallen
zusätzlich 8% MwSt. an.