1. Position der Wohnfachberaterinnen und -berater
Der Aargauische Mieterinnen- und Mieterverband (MVAG) führt selber keine Wohnungsabnahmen durch. Um den Mietenden diese Dienstleistung trotzdem anbieten zu können, empfiehlt er Wohnfachberaterinnen und –berater.
Die empfohlenen Wohnfachberaterinnen und –berater stehen zum MVAG weder in einem Arbeits- noch Auftragsverhältnis. Sie sind auch keine Hilfspersonen gemäss OR Art. 55 und 101.
Die Wohnfachberaterinnen und –berater sind Auftragnehmende der Mietenden und führen die Aufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus und werden vom MVAG nicht zusätzlich honoriert.
2. Haftung
Der MVAG lehnt jede Haftung aus dem Verhalten der Wohnfachberaterinnen und
berater ab. Die Wohnfachberaterinnen und –berater sind den
Auftraggebenden/Mietenden gegenüber selber verantwortlich.
3. Terminvereinbarung
Die Wohnfachberaterinnen und –berater vereinbaren die Termine direkt mit den Mietenden. Der MVAG ist in die Terminvereinbarung nicht involviert.
4. Honorar
Die Wohnfachberaterinnen und –berater können die ihnen zustehende
Entschädigung frei vereinbaren. Die Entschädigung ist in bar nach der Übergabe zu entrichten.
Der MVAG gibt eine unverbindliche Empfehlung ab.
Unverbindliche Tarifempfehlungen:
Mitglieder | |
Erste Stunde | Fr. 80.00 |
je weitere angebrochene 1/4 Std. | Fr. 20.00 |
Fahrentschädigung / km (inkl. Fahrzeit) | Fr. 1.00 |
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erste Stunde | Fr. 130.00 |
je weitere angebrochene 1/4 Std. | Fr. 20.00 |
Fahrentschädigung / km (inkl. Fahrzeit) | Fr. 1.00 |
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Bei mehrtwersteuerpflichtigen WohnfachberaterInnen fallen |