
| | Im Mitgliederbeitrag ist - nach 1-monatiger Karenzfrist - die Rechtshilfe gemäss Richtlinien des Prozesshilfefonds für Mieterinnen und Mieter inbegriffen.
Gedeckt sind - bei kleinem Selbstbehalt - Gerichts- und Anwaltskosten. |
Der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Aargau (MVAG) übernimmt Rechtshilfekosten bei Mietstreitigkeiten seiner Mitglieder unter nachfolgenden Bedingungen:
zum Reglement des Prozesshilfe-Fonds (pdf)