Rechtshilfe des MV Kanton Aargau


Im Mitgliederbeitrag ist - nach 1-monatiger Karenzfrist - die Rechtshilfe gemäss Richtlinien des Prozesshilfefonds für Mieterinnen und Mieter inbegriffen.

Gedeckt sind - bei kleinem Selbstbehalt - Gerichts- und Anwaltskosten.

 


Der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Aargau (MVAG) übernimmt Rechtshilfekosten bei Mietstreitigkeiten seiner Mitglieder unter nachfolgenden Bedingungen:

 

 zum Reglement des Prozesshilfe-Fonds (pdf)