Mit dem Beitritt zum Mieterinnen- und Mieterverband werden Sie Vereinsmitglied und erklären sich mit den Statuten einverstanden. Die Mitgliedschaft wird ohne Kündigung automatisch um Jahr verlängert.
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich bis Ende September des laufenden Jahres beim MVAG eingetroffen sein.