Rechtshilfe des MV Kanton Glarus



Im Mitgliederbeitrag ist - nach 3-monatiger Karenzfrist - die Rechtshilfe für Mieterinnen und Mieter inbegriffen.

Gedeckt sind - bei kleinem Selbstbehalt - Gerichts- und Anwaltskosten.

 



 zum Reglement des Prozesshilfefonds (pdf)