Augarten Rheinfelden

Hochbetrieb im Augarten

 

Die Siedlung Augarten im Aargauischen Rheinfelden stellte in den letzten 3 Jahren wohl eine der grössten Renovationsbaustellen der Schweiz dar. In mehreren Etappen wurden in sämtlichen Mietwohnungen neue Küchen und Bäder eingebaut, die Fenster ersetzt sowie die Leitungen ausgewechselt. Gemäss früheren Angaben der Eigentümerin, der Grossbank Credit Suisse, war dafür die Investitionssumme von insgesamt 40 Millionen Franken vorgesehen. Mit der Sanierung der letzten Mehrfamilienhäuser wurde das Projekt abgeschlossen und die letzen 300 betroffenen Mietparteien erhielten im März 2010 ähnlich wie schon die andern Mieterinnen und Mieter eine deftige Mietzinserhöhung. Bei einer Vierzimmerwohnung beträgt der Aufschlag 299 Franken, bei einer 3 Zimmerwohnung 265 Franken. Die Credit Suisse war sich sehr wohl bewusst, dass ein Aufschlag in dieser Höhe bei den jüngeren und damit bereits  teureren Mietverhältnissen nicht realisiert werden kann und forderte deshalb bei diesen einen beträchtlichen Teil in Form eines Vorbehaltes ein. Die langjährigen Mieterinnen und Mieter hingegen, die eher eine günstige Miete bezahlen, sollen nach dem Willen der Eigentümerin praktisch den gesamten Aufschlag bezahlen.


Die betroffenen Mietparteien sind jedoch nicht bereit, diese Erhöhung stillschweigend zu akzeptieren. Stattdessen nehmen sie sich all die Mieterinnen und Mieter zum Vorbild, die ihre Erhöhung angefochten hatten und vor der Schlichtungsstelle eine deutliche Minderung des Aufschlages erreichten. Zusätzlich unterstützt werden sie vom Baselbieter Mieterverband. Dieser verteilte allen 300 Betroffenen eine pfannenfertige Anfechtung und entsprechendes Informationsmaterial. Am 26. April 2010 fand im Pelikan Saal eine gutbesuchte Mieterversammlung statt. An dieser beschlossen die Anwesenden ein gemeinsames Vorgehen und beauftragten einen Vertrauensanwalt mit der Wahrung ihrer Interessen.

Am 31. August 2010 fand im Pelikan Saal die Schlichtungsverhandlung statt. Viel zu reden gaben dort die neuen Lifte. Für diese sollten die Mieterinnen und Mieter mehr Miete bezahlen, obwohl sie diese gar nie wollten und obwohl sie den meisten mehr Nachteile als Vorteile bringen. Angesichts der vielschichtigen Probleme bat die Schlichtungsbehörde die Parteien um Verständnis, dass sie ihren Vergleichsvorschlag erst Ende September und auf schriftlichen Weg vorlegen werde.

 

Dieser schriftliche Vorschlag liegt nun vor. Darin werden die von der wincasa ursprünglich geforderten Erhöhungen deutlich reduziert. Diese verlangte von den Mieterinnen und Mietern eine Erhöhung von monatlich 3 Franken für jeden Quadratmeter der Wohnung. Die Schlichtungsbehörde schlug stattdessen noch Fr. 2.09 vor. Dabei vertrat die Behörde die Auffasssung, dass der Anteil der Wertvermehrung an den gesamten Kosten nur bei 50% liege.
Doch leider war die Behörde nicht bereit, zum Problem der Umwandlung der privaten Balkone in öffentlich nutzbare Laubengänge Stellung zu nehmen und dies auch bei der Mietzinsgestaltung angemessen zu berücksichtigen.
Die Parteien haben nun ausreichend Zeit, diesen Vorschlag zu beraten und ihre Meinung dazu zu bilden.

 

 

 

>> Aargauer Zeitung vom 28. April 2010
>> Mieten & Wohnen vom Juli 2010
>> Basler Zeitung vom 27. August 2010

 

In zähen und langwierigen Verhandlungen konnte mit der Gegenseite ein Vergleich erzielt werden. Auch wenn das Resultat für die einzelnen Mieterinnen und Mieter unterschiedlich ausfällt, so wertet der MV den Ausgang dieser Auseinandersetzung als Erfolg. Zwar müssen die Betroffenen nach wie vor eine Mietzinserhöhung für eine mehr als zweifelhafte Sanierung übernehmen. Doch dank dem Gang an die Schlichtungsstelle ist es gelungen, diesen Aufschlag deutlich zu reduzieren. Als Folge bezahlen all die Mieterinnen und Mieter, die ihre Erhöhung angefochten haben, jährlich insgesamt rund 27'500 Franken weniger Miete.

Damit hat das Verfahren nach fast 2 Jahren doch ein gutes Ende gefunden.