Senkungsbegehren
> Hier finden Sie den Musterbrief, den Sie an Ihren Vermieter/Ihre Verwaltung schicken müssen
Wichtig: Bewahren Sie eine Kopie Ihres Senkungsbegehrens und den Einschreibe-Beleg der Post auf. Einschreiben oder nicht? Wir empfehlen Ihnen, das Senkungsbegehren mit eingeschriebenem Brief an ihren Vermieter oder die Verwaltung zu schicken (Briefkopie und Einschreibebeleg aufbewahren). So können Sie nachweisen, dass Sie das Senkungsbegehren rechtzeitig abgeschickt haben. Wenn Sie keinen eingeschriebenen Brief schicken wollen, können Sie das Senkungsbegehren auch mit normaler Post schicken. Wenn Sie Ihren Vermieter persönlich kennen, können Sie auch telefonisch (oder persönlich) nachfragen, ob er die Miete senken wird. Wenn sich ihr Vermieter quer stellen sollte, müssen Sie aber nachweisen können, dass Sie ein Senkungsbegehren gestellt haben. | |