
MV Ostschweiz
| Jetzt: Mietzinssenkung verlangenSeit 2008 gilt für die Mietzinsberechnung nicht mehr der Hypothekarzinssatz der örtlichen Kantonalbank, sondern ein Referenzzinssatz, der vom Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht wird. Der Referenzzinssatz ergibt sich aus dem Durchschnitt aller Hypotheken in der Schweiz. Er wird alle drei Monate erhoben und veröffentlicht.Ursprünglich ist man für die Veränderung des offiziellen Referenzzinssatzes vom Durchschnitt ausgegangen, der sich bei der ersten Festlegung des Referenzzinssatzes im 2008 ergab. Auf Intervention des Mieterinnen- und Mieterverbandes änderte der Bundesrat nun aber die Berechnungsmethode. Jetzt wird die mathematische Rundungsregel angewendet. Da der Referenzzinssatz auf einem Durchschnitt aller vergebenen Hypotheken in der Schweiz beruht, sind auch viele Festhypotheken mit einberechnet. Aus diesem Grund hinkt der Referenzzinssatz den aktuellen Marktzinsen hinterher. Das ist jetzt, wo die Marktzinsen schon eine ganze Weile auf ein Rekordtief gesunken sind, sehr ärgerlich für uns MieterInnen. Wenn die Marktzinsen schnell ansteigen, wird der Referenzzinssatz jedoch auch verzögert ansteigen. Senkungsanspruch überprüfen Der MV empfiehlt Ihnen, einen möglichen Senkungsanspruch zuerst zu berechnen, bevor Sie ein Senkungsbegehren an den Vermieter stellen. Hier geht es zum Berechnungstool. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Musterbriefen. Sie können eine mögliche Senkung aber auch vom MV berechnen lassen: | |
| ||
Mietzins-Checkup Einsenden an: | ||
Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz |