MV Kanton Aargau

MV Kanton
Aargau

Suche nach Schlichtungsbehörden (Mietämter)

Geben Sie den Ortschaften- oder Gemeindename oder die Postleitzahl der Ortschaft ein, für die Sie die zuständige Schlichtungsbehörde (Mietamt) suchen.

Zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten ist die Schlichtungsbehörde, die für den Ort der Mietsache zuständig ist.


 

 



Erläuterungen zu den Angaben bei den Schlichtungsbehörden:


Durch die Eingabe des Ortschaften- bzw. Gemeindenamens oder der Postleitzahl wird Ihnen die für die gesuchte Gemeinde zuständige Schlichtungsbehörde angezeigt.

  • Bestimmungen, welche für den gesamten Kanton zutreffen, sind jeweils am Anfang aufgeführt.
  • Meist finden Sie hier auch Links zur Homepages und zur Gesetzessammlung des entsprechenden Kantons.

Neben der Adresse, Telefon- und Faxnummer, Email etc, finden Sie weitere Angaben zur Praxis der betreffenden Schlichtungsbehörde.

Kündigungstermine:

Massgebend ist der vertragliche Kündigungstermin. Dort wo im Vertrag kein Kündigungstermin genannt ist, gilt der Ortsgebrauch. Dieser ist, soweit gemeldet, bei den jeweiligen Schlichtungsbehörden aufgeführt. Da sich immer stärker die Kündigungstermine «Ende jeden Monats ausser 31.12.» durch­setzt, sind bei einigen Schlichtungsbehörden Praxisänderungen vorgesehen.

Unterhaltspauschalen (allg. Kostensteigerungen):

Diese umfassen die prozentuale jährliche Teuerung für gestiegene allgemeine Unterhaltskosten und Gebühren. Eigentlich sieht das Mietrecht keine solchen Pauschalen vor. Da das Verfahren vor der Schlichtungs­behörde jedoch so einfach wie möglich sein sollte, haben sich die Pauschalen eingebürgert. Im Gerichtsverfahren müssen die Kosten jedoch konkret nachgewie­sen werden. Die Unterhaltspauschalen sind sehr unterschiedlich. Bei älteren Bauten werden die tatsächlichen Unterhaltskosten eher höher sein als bei neueren; wo bereits sehr hohe Nebenkosten bezahlt werden müssen, sind oft in diesen Beträgen eigentliche Unterhaltsteile inbegriffen. Auch bei hohen Mietzinsen sollte die prozentuale Pauschale eher niedriger sein als bei billigen Wohnungen. Diese Pauschalen können begründet in Frage gestellt werden. Der MieterInnenverband rät Ihnen, keine solchen (ungesetzlichen) Pauschalen zu akzeptieren, sondern den Nachweis der tatsächlichen Kostensteigerungen zu verlangen.

Rechtsberatung:


Die Schlichtungsbehörden sind zur Beratung von MieterInnen und VermieterInnen verpflichtet. Soweit uns die Beratungszeiten mitgeteilt wurden, sind diese bei den jeweiligen Schlichtungsbehörden vermerkt.Die Schlichtungsbehörden sind in der Regel bei Ihren Beratungen sehr zurückhaltend. Wenden Sie sich deshalb an die Rechtsberatungsstelle ihres Mieterverbandes oder an die Hotline des Schweiz. MieterInnenverbandes (Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min.).


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Rasche Hilfe bei mietrechtlichen Problemen: MV-Hotline Tel. 0900 900800 Fr. 3.70/Min., aus dem Festnetz