Ärger wegen undichtem Dach - wie wehre ich mich?


Das defekte Dach führt zu Schäden. Habe ich Anrecht auf eine Mietzinsreduktion?

"Wenn sich im Wohnzimmer Wasserlachen bilden, weil's durch's Dach regnet und sich der Parkett hebt, dann ist das Wohnen ungemütlich. Die Mieterschaft sollte dem Vermieter umgehend eine Mängelrüge zukommen lassen (mit Einschreibebrief). Falls es dann aber längere Zeit dauert, bis der Mangel behoben wird, kann eine Mietzinsreduktion beantragt werden, und zwar für die Zeit von der Mängelrüge bis zur Behebung des Mangels. Wieviel die Mietzinsreduktion beträgt, steht nicht im Gesetz. Das ist Verhandlungssache. Der Betrag könnte nun einfach vom Mietzins abgezogen werden. Dieses Vorgehen ist rechtlich aber heikel. Es könnte zur Kündigung der Wohnung kommen. Um dies zu vermeiden, ist zu empfehlen, den Mietzins weiterhin pünktlich zu bezahlen und die Mietzinsreduktion bei der Mietschlichtungsbehörde (am Ort der Wohnung) einzuklagen. Das Verfahren ist einfach und kostenlos. Für den Fall, dass sich die Vermieterschaft weigert, den Mangel beheben zu lassen, kann der Mietzins amtlich hinterlegt werden. Bei der Hinterlegung des Mietzinses sind allerdings einige Formalitäten zu beachten. Lassen Sie sich in diesem Fall rechtlich beraten."