Die Auswirkungen von Hypothekarzinsveränderungen sind in Art. 13 der 'Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen' umschrieben:
Art. 13 Hypothekarzinse | |
1 Eine Hypothekarzinserhöhung von einem Viertel Prozent berechtigt in der Regel zu einer Mietzinserhöhung von höchstens | |
a. 2 Prozent bei Hypothekarzinssätzen von mehr als 6 Prozent | |
Bei Hypothekarzinssenkungen sind die Mietzinse entsprechend herabzusetzen oder die Einsparungen mit inzwischen eingetretenen Kostensteigerungen zu verrechnen. | |
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4Bei Mietzinsanpassungen infolge von Hypothekarzinsveränderungen ist im übrigen zu berücksichtigen, ob und in wieweit frühere Hypothekarzinsveränderungen zu Mietzinsanpassungen geführt haben. | |
Aus dieser Bestimmung ergeben sich Erhöhungs- und Senkungssätze für die Mietzinsveränderung:
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