Wenn Sie den vertraglichen Kündigungstermin nicht einhalten können, so steht Ihnen die Möglichkeit des "vorzeitigen Auszugs" zur Verfügung. Die Kündigung wird vorerst auf den nächst möglichen Kündigungstermin wirksam. Sobald ein/e Nachfolgemieter/in einen neuen Vertrag unterzeichnet hat, sind Sie auf den Termin, auf den der/die NachfolgerIn die Wohnung mietet, aus der Zahlungspflicht entlassen.
Oft wird die Meinung verbreitet, dass (neuerdings) nur noch die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Dies ist nicht richtig: Es gelten - neben der Kündigungsfrist - die vertraglich festgehaltenen Kündigungstermine.
Laut Gesetz müssen Sie der Vermieterschaft nur einen "akzeptablen" Nachfolgemieter melden. Allerdings: Was heisst "akzeptabel"? Unter Umständen kommt ein Grund zum Vorschein, der die Vermieterschaft berechtigt, den/die Nachfolgemieter/in abzulehnen. Es ist deshalb sehr zu empfehlen, so viele NachfolgerInnen wie nur möglich zu melden. Zudem: InteressentInnen können wieder 'abspringen', weil sie etwas besseres gefunden haben...
Merkblatt "Fristen und Termine" beim vorzeitigen Auszug herunterladen.
Schritt | Das möchten Sie tun... | Musterbriefe | ||||
Merkblätter | ||||||
Word | PDF- | |||||
1. | Den vorzeitigen Auszug mit Einschreibebrief der Vermieterschaft so früh als möglich mitteilen. | |||||
2. | Sofort ErsatzmieterInnen suchen durch Inserate, Anschlagbretter, Internet, Lokalradio und durch Mundpropaganda.
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3. | Den InteressentInnen die Wohnung oder das Geschäftslokal zeigen und über die bisherigen Vertragsbedingungen informieren. | ||||||
4. | Die InteressentInnen bestätigen - und unterschreiben lassen - dass diese die Lokalität gesehen haben und dass sie bereit sind, das Mietobjekt zu denselben Bedingungen zu übernehmen. Verwenden Sie dazu das "Formular für MietinteressentInnen" | |||||
5. | Das (oder die) Formular(e) jeweils sofort dem Vermieter eingeschrieben zustellen. | |||||
6. | Nach einigen Tagen mit den InteressentInnen Kontakt aufnehmen und die Antwort des Vermieters erfragen. | ||||||
7. | Von MietinteressentInnen, die vom Vermieter aus unhaltbaren Gründen nicht akzeptiert wurden, eine entsprechende schriftliche Bestätigung einholen. Ebenso bestätigen lassen, wenn der Vertragsabschluss sonstwie am Verhalten des Vermieters scheiterte | ||||||
8. | Nach ca. 10 Tagen: Beim Vermieter eine schriftliche Bestätigung einholen, ob er Sie aus Ihrem bisherigen Mietverträg entlässt. | |||||
9. | Je nach Antwort (z.B. wenn die Ablehungsgründe des Vermieters nachvollziehbar sind) weiter suchen. | ||||||
10. | Wenn's Probleme gibt: Wenden Sie sich an die Rechtsberatungsstelle des MieterInnenverbandes in Ihrem Wohnortskanton oder an die Hotline des MieterInnenverbandes Tel. 0900 900800 (CHF 3.70/Min für Anrufe ab dem Festnetz). | |||||||
11. | Bereiten Sie Ihren Umzug so früh als möglich vor.
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